Aus den Papieren geht hervor: Die so umstrittenen Schiedsgerichte waren bei der Aufnahme der Verhandlungen zumindest von der EU gar nicht vorgesehen. Schiedsgerichte waren also keineswegs immer ein so unverzichtbarer Bestandteil von CETA, wie es heute auch von der Bundesregierung dargestellt wird. Entsprechende Investorenschutzklauseln wurden erst zwei Jahre später, 2011, endgültig in die Verhandlungsleitlinien aufgenommen.
Jetzt, da der CETA-Vertrag ausgehandelt ist, heißt es jedoch plötzlich, daran ließe sich nichts mehr ändern.
Die geleakten Dokumente zeigen: Die Debatte über die Freihandelsabkommen wird nach wie vor nicht offen und aufrichtig geführt.
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