Transparenz der Bundestags-Gutachten

08 März 2016
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Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes für den Bundestag werden öffentlich

Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Juni 2015 ist der Bundestag verpflichtet, Gutachten auf Anfrage nach dem InformationsFreiheitsGesetz (IFG) herauszugeben.

Wie FragDenStaat.de nun recherchierte, ging eine interne E-Mail des Bundestagspräsidenten an alle Bundestagsabgeordnete, die darauf hinwies, dass künftig tausende Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes (WD) online auf der Bundestags-Website veröffentlicht werden und zukünftige Gutachten innerhalb von vier Wochen veröffentlicht werden sollen. Unter anderem zu Themen wie Sicherheitspolitik, Finanzen, Strafrecht, Asylrecht und Europapolitik.

Da durch die Freigabe aber leider das Auffinden von Dokumenten nicht einfach wird, hat sich eine neue Webseite dem Thema angenommen und liefert nun eine Suchmaschine unter https://sehrgutachten.de die Antworten des Wissenschaftliche Dienstes des Bundestags.

Die Auftraggeber des jeweiligen Gutachten und somit auch die Verquickung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, also des Erstellers des Gutachten bleibt weiterhin im Dunkeln.

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